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Dienstleistungen

Umfassend unterstützt

 

Unsere Dienstleistungen.

Haben Sie Fragen zum Gesamtarbeitsvertrag, benötigen Sie unsere empfohlenen Regietarife für Ihre Offerte oder möchten Sie sich über unser Vorruhestandsmodell informieren? Zu diesen und weiteren Themen finden Sie Antworten auf dieser Seite.

 

GAV - Gesamtarbeitsvertrag 2022 - 2025
für das Maler- und Gipsergewerbe

Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle drei Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Der GAV wird vom Bundesrat jeweils für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit zwingend für alle Maler- und Gipserbetriebe in den entsprechenden Gebieten. Es werden auch diejenigen Unternehmen erfasst, die nicht Mitglied des SMGV sind. Die Bestimmungen gelten unmittelbar und können weder wegbedungen noch durch Abreden zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden.

Arbeitszeitkontrolle 2024

Über die Arbeitsstunden ist im Betrieb auf Grundlage der betrieblichen Arbeitsstundenrapporte genau Buch zu führen. Die Arbeitszeitkontrolle für 2024 finden Sie -> hier und ist ab sofort erhältlich.

 

Arbeitszeitgesuche:
Melde- und Bewilligungspflicht

Samstagsarbeit
Samstagarbeit ist gemäss GAV als Ausnahme zu betrachten. Es gilt grundsätzlich die 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Die Ausnahmefälle finden Sie im Merkblatt der Zentralen Paritätischen Berufskommission ZPBK. Es besteht keine Melde- und Bewilligungspflicht.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit braucht es zwingend eine Bewilligung, die beim AWA Zürich beantragt werden kann.

Meldung definitive Lohnsumme 2023

Für die Berechnung des Mitgliederbeitrages 2024 benötigen wir von unseren Mitgliedern (vgl. ZMV-Statuten Art. 14) die SUVA-Lohnsumme 2023, die abgerechneten Temporärlöhne 2023 und die Anzahl Mitarbeiter zur Berechnung der BBF-Beiträge.


Dienstleistung ist bei uns nicht nur ein Wort.

Regietarife für Stadt und Kanton Zürich

Als Empfehlung und Kalkulationshilfe für die Malerunternehmen in Stadt und Kanton Zürich erarbeitet der ZMV jedes Jahr die Durchschnittsstundenansätze. Eine Zusammenstellung dieser Regietarife können Sie als pdf-Datei herunterladen.

Entsorgung

Innerhalb des Kantons Zürich betreibt der Verband Zürcher Malerunternehmer VZMU eine Abfallsammelstelle sowie einen mobilen Abholservice. Die Dienstleistung steht allen Malerbetrieben im Kanton Zürich offen und ermöglicht damit die gesetzeskonforme Entsorgung aller anfallenden Abfälle aus Malerarbeiten.

 

VRM - Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe

Das Vorruhestandsmodell ermöglicht den Arbeitnehmenden im Maler- und Gipsergewerbe fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter die Arbeitszeit zu reduzieren oder zwei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter mit vollen Leistungen mit einer Überbrückungsrente von rund 70% des durchschnittlichen Lohnes in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Das VRM wird paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen in der Höhe von je 0,85 Lohnprozenten finanziert. Der GAV VRM ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) liegt für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2026 vor.

VUM – Vollzugsorganisation Umweltschutz Malergewerbe Kanton Zürich

VUM steht für Vollzugsorganisation Umweltschutz Malergewerbe Kanton Zürich. Die Organisation regelt die Betriebs-Begutachtungen, damit der Umweltschutz bei gewerblichen Malerarbeiten voll zum Tragen kommt. Auf der VUM-Website erfahren Sie, welche Malerbetriebe im Kanton Zürich umweltzertifiziert sind, welche Vorschriften eingehalten werden müssen und vieles mehr.